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Hier ist die Antwort auf Ihre Fragen


Frage:
Können vertragsbrüchige Mieter in die Warndatei der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland rückwirkend eingetragen werden?
Antwort:
Der vertragsbrüchige Mieter kann mit dessen Negativmerkmalen rückwirkend in die Datenbank eingetragen werden. Hierzu wird der Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Ort des letzten Mietverhälltnisses und Aktenzeichen/Urteilsnummer des Beschlußes (Titel) benötigt.
Vermieter, die nicht Kunden der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland sind, können uns den Vorname, Name, Geburtsdatum, Ort des letzten Mietverhälltnisses und Aktenzeichen/Urteilsnummer des Beschlußes (Titel) zusenden/faxen. Der Mieter wird dann durch VSK Vermieterschutzkartei Deutschland-Mitarbeiter in die Datenbank eingetragen.