Hier ist die Antwort auf Ihre Fragen
Kann ich nur als Mitglied auf die Leistungen der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland zugreifen?
Ja. Nur ausgewiesene Vermieter (natürliche oder juristische Personen) mit Nachweis eines berechtigten Interesses, können die umfangreichen Leistungen in Anspruch nehmen.
