


Wollen Sie eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG zugesandt bekommen? Dann schreiben Sie uns einfach einen Original unterschriebenen Brief (per Post) und legen eine Kopie des Personalausweises bei.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit Angaben wie Größe, Augenfarbe, Details etc... zu schwärzen
Gemäß § 34 BDSG Abs. 8 können Sie einmal je Kalenderjahr eine solche Selbstauskunft unentgeltilich erhalten.
Ihre VSK Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG
Sigmaringer Straße 49
70567 Stuttgart-Möhringen
Tel.:0711/997607979
Fax.:0711/997607999
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